Wie gut diese «Zauberformel» wirkt, zeigte sich vergangenen Freitag am Hamburger Amtsgericht.
Von TE
Wer von einem Bußgeldverfahren betroffen ist, etwa weil er die Masken- oder Abstandspflicht verletzt hat, und um die Zahlung der Strafe herumkommen möchte, dem sei Folgendes empfohlen: Er oder sie sollte vor Gericht fundiert die SARS-CoV-2-Nachweisfrage stellen und entsprechende Beweisanträge einreichen.
Wie man da am besten vorgeht, erzählt der Hamburger Ingenieur Marvin Haberland in einem Kurzvideo über eine Verhandlung vor dem Hamburger Amtsgericht, der er als Zuschauer beiwohnte und die am vergangenen Freitag stattfand. Dabei kam der zuständige Richter nach der Präsentation der Beweisanträge so sehr ins «Schwitzen», dass er das Bußgeldverfahren ohne Zögern einstellte. Zuerst veröffentlicht wurde das Video im Telegram-Kanal von Corona Fakten:
Quelle: Telegram-Kanal von Corona Fakten
Marvin Haberland hat im Übrigen auch selbst ein solches Bußgeldverfahren «an der Backe» (Transition News berichtete). Hier wartet er derzeit auf einen neuen Gerichtstermin. Grund: Der ursprüngliche für den 19. Oktober angesetzte Termin konnte nicht stattfinden, weil der Richter erkrankt war (Transition News berichtete ebenfalls).
Autor: Konstantin Kolosov
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