StartCorona & Co.Haltbarkeit von BioNTech-Impfstoff erneut verlängert

Haltbarkeit von BioNTech-Impfstoff erneut verlängert

Das PEI gibt bekannt, dass die Haltbarkeit des BioNTech-Pfizer Impfstoffs nun erneut verlängert wurde, auf jetzt 12 Monate. Damit wurde die initiale Haltbarkeit verdoppelt – ohne dass sich am Impfstoff oder dessen Lagerungsbedingungen etwas verändert hätte.

Von corona-blog

Eigentlich wollten wir uns bei unserem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) nur kurz auf der Website umsehen, um zu schauen, ob es die vielbeschäftigten „Experten“ dort nun Ende April 2022 einmal geschafft haben, Daten zu den Nebenwirkungen der Corona Impfstoffe aus diesem Jahr zu veröffentlichen – doch Fehlanzeige.

Noch immer werden nur die offiziellen Nebenwirkungen bis zum 31.12.2021 veröffentlicht – obwohl der angepriesene, irgendwann dann kommende, 18. Sicherheitsbericht, nur Daten bis zum 31.03.2022 enthalten wird, hat man es beim PEI immer noch nicht geschafft, diese zu veröffentlichen. Naja – ist ja auch kein Wunder, beim PEI muss man sich ja um so viel mehr als Impfnebenwirkungen kümmern, wir stellen zwei Highlights von der PEI Website vor.

Haltbarkeit des BioNTech-Pfizer Impfstoffs auf 12 Monate verlängert

Die neueste Pressemeldung beim PEI gibt bekannt, dass die mRNA Impfdosen von BioNTech-Pfizer jetzt ganze 12 Monate haltbar sind. Wir erinnern uns – eigentlich war die Haltbarkeit dieser „Wunderstoffe“ zunächst mit nur 6 Monaten angegeben. Im letzten Jahr wurde diese dann auf 9 Monate verlängert (wir haben darüber berichtet) und jetzt haben wir dann eine Verdopplung der initialen Haltbarkeit auf gleich 12 Monate.

Das PEI schreibt dazu:

Für den Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer wurde am 24.03.2022 beziehungsweise 04.04.2022 in der EU die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer für ultratief gefrorene Durchstechflaschen für beide Dosierungen und alle Formulierungen von neun auf zwölf Monate genehmigt.

Die Verlängerung um drei Monate gilt für Durchstechflaschen von Impfstoffchargen, die nach Erteilung der jeweiligen Genehmigung hergestellt wurden. Darüber hinaus kann diese Verlängerung auch rückwirkend auf Durchstechflaschen von Chargen angewendet werden, die vor der Erteilung der Genehmigung hergestellt wurden. Die Lagerbedingungen von -90 °C bis -60 °C sind unverändert weiterhin einzuhalten.

Wie das dann praktisch aussieht, soll folgende Tabelle in der Mitteilung veranschaulichen:

Haltbarkeit von BioNTech-Impfstoff erneut verlängert

Das Ganze ist also total simpel – die Ärzte müssen lediglich das aufgedruckte Ablaufdatum ignorieren.

Seltsam ist, dass das PEI keinen Verweis auf eine Begründung für die Verlängerung der Zulassung verlinkt bzw. die Beschlüsse der EU / EMA angibt (die laut PEI vom 24.03.2022 und 04.04.2022 stammen). Auf der Website der EMA haben wir dazu nichts gefunden – keine Pressemitteilung, keine begründende Studie, einfach nichts. Lediglich auf der „Comirnaty Produktübersichtsseite“ findet sich ein Hinweis. Allerdings auch hier ohne dass ein entsprechender Beschluss oder gar begründende Studien dazu angegeben wären.

Bild: mRNA-Impfstoff
Autor: hakan german
Quelle: pixabay.com
Lizenz: public domain
Textquelle

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