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Die neue Unabhängigkeit

Mehr als die Hälfte der „unabhängigen Sachverständigen“, welche die Corona-Maßnahmen evaluieren sollen, sind Mitglieder der Leopoldina.

Von Ronny Ebel

Was verbindet die CDU, die Leopoldina und die Sachverständigenkommission, die für die Evaluierung der Corona-Maßnahmen zuständig ist? Die Antwort: Politiker der Union wählten ausschließlich Mitglieder der Leopoldina in diese Kommission. Doch nicht nur jene Mitglieder, die durch die Union ernannt wurden, sind Teil der Leopoldina, die immer wieder auf die Gestaltung der Corona-Maßnahmen Einfluss genommen hat. Eben diejenigen, die diese Maßnahmen mitgetragen oder befürwortet haben, sollen sie nun einer kritischen Beurteilung unterziehen. Dass die Unabhängigkeit dieser Kommission infrage steht, ist ein offenes Geheimnis.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht eine Evaluierung der Corona-Maßnahmen vor. Diese Evaluation „soll durch unabhängige Sachverständige erfolgen“, heißt es im Gesetzestext. Bis vor Kurzem war auch der Virologe Christian Drosten einer dieser Sachverständigen. Am 28. April 2022 gab der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jedoch auf Twitter bekannt, dass Drosten „die Auswertung des Infektionsschutzgesetzes für die Bundesregierung und das Parlament nicht weiter begleitet“).

Kurze Zeit zuvor ließ Wolfgang Kubicki (FDP) über sein Büro ein Schreiben an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages stellen, in welchem er die Frage aufwirft: Wie ist es um die Unabhängigkeit dieser Sachverständigen bestellt, wenn dieselben Personen „beim Erlass von den zu evaluierenden Maßnahmen beteiligt waren“?

Die Frage nach der Unabhängigkeit der Sachverständigen ist kein neues Thema. Bereits am 9. November 2021 schrieb der Epidemiologe und Virologe Klaus Stöhr auf Twitter:

„BMG und B-Tag haben externe Evaluation der Maßnahmen während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beauftragt. Sicherlich sind dann nur Sachverständige dabei, die die Bundes- oder Landesregierungen in der Vergangenheit nicht beraten haben?“

Doch alles der Reihe nach: Die Sachverständigenkommission, die im Herbst 2021 zusammenkam, bestand ursprünglich aus 18 Mitgliedern. Neun wurden vom Bundestag gewählt, weitere neun vom Bundesgesundheitsminister ernannt. Zu dieser Zeit regierte die große Koalition (CDU/CSU und SPD), es war Merkels vierte Amtszeit.

Neben der Union und den Sozialdemokraten bestand der Bundestag zu dieser Zeit auch aus den Fraktionen der AfD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Partei Die Linke. Dieser Bundestag legte im März 2021 fest, dass das Bundesgesundheitsministerium unter der Führung von Jens Spahn (CDU) einen Sachverständigenausschuss einsetzen soll. Die Aufgabe der Sachverständigen ist, wie bereits beschrieben, im IfSG festgelegt. Im September 2021 machten die bereits genannten Fraktionen folgende Vorschläge:

Der Virologe Hendrik Streeck geht auf den Vorschlag der FDP-Fraktion zurück.

Die AfD-Fraktion schlug Werner Bergholz vor (ehemaliger Professor für Electrical Engineering an der Jacobs University Bremen).

Den Sachverständigen Rolf Rosenbrock (Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Gesamtverband e.V.) stellte Die Linke auf.

Die Grünen-Fraktion berief Thorsten Kingreen (Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg).

Michael Brenner (Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena), Anne Bunte (Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh) und der nun ausgeschiedene Christian Drosten (Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin) gingen auf Vorschläge der Union zurück.

Die Bundestagsfraktion der SPD schlug folgende Personen für die Evaluierung des Infektionsschutzgesetzes vor: Die Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling sowie die Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen Ute Teichert.

Alle neun Vorschläge wurden am 7. September 2021 vom Bundestag angenommen. Demnach wurden die verbleibenden neun Personen von der Bundesregierung beziehungsweise vom ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn ernannt:

Stefan Huster, Vorsitzender der Sachverständigenkommission (Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum),

Jutta Allmendinger (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und Professorin für Bildungssoziologie an der Humboldt Universität zu Berlin),

Katharina Domschke (Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Freiburg),

Horst Dreier (ehemaliger Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie sowie Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg),

Heyo K. Kroemer (Vorstandsvorsitzender der Charité-Universitätsmedizin Berlin),

Helga Rübsamen-Schaeff (Virologin & Infektiologin sowie Gründungs-Geschäftsführerin der AiCuris Anti-Infective Cures AG in Wuppertal; Mitglied des Aufsichtsrats der AiCuris AG und der Merck KGaA Darmstadt, Mitglied des Gesellschafterrats der E. Merck KG),

Christoph M. Schmidt (Präsident des RWI — Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen; Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum),

Britta Siegmund (Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin)

und Jochen Taupitz (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim).

Die massive Präsenz der Leopoldina-Mitglieder

Die neun Personen, die von Jens Spahn ernannt wurden und nach wie vor in der Kommission tätig sind, haben eines gemeinsam: Sie sind Mitglieder der Leopoldina. Allerdings wird diese Gemeinsamkeit auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums nicht genannt. Unter „Mitglieder der Sachverständigenkommission“ befindet sich hinter den jeweiligen Namen kein Hinweis auf diese Mitgliedschaft.

Die Zahl der Leopoldina-Mitglieder erhöhte sich mit Christian Drosten auf zehn. Somit waren anfangs zehn von 18 Personen Mitglied der Leopoldina, seit Frau Teicherts Ausscheiden Ende Januar, waren es zehn von 17, und seit Drostens Weggang Ende April sind es immerhin noch neun von 16. Somit hat die Kommission gegenwärtig einen Anteil von 56 Prozent an Leopoldina-Mitgliedern. Ob es sich nun um die ursprüngliche Aufstellung der Sachverständigenkommission oder um die aktuelle Besetzung handelt: Für eine „externe Evaluation“, die „durch unabhängige Sachverständige“ erfolgen soll, ist dies ein gewaltiger Anteil.

Die Leopoldina und die Politik

Am 8. Dezember 2020 veröffentlichte die Leopoldina die siebte Ad-hoc-Stellungnahme mit dem Titel „Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen“. Ein Auszug:

„Ab dem 14. Dezember 2020 sollte die Schulpflicht aufgehoben und nachdrücklich zur Arbeit im Homeoffice aufgefordert werden. Ab dem 24. Dezember 2020 sollten zusätzlich alle Geschäfte schließen, die nicht der Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und anderen lebensnotwendigen Waren dienen. Soziale Kontakte sollten auf einen sehr eng begrenzten Kreis reduziert werden.“

Ein weiterer Gedanke in diesem Papier war folgender:

„Wenn ab dem 14. Dezember die Maßnahmen streng verschärft werden (…), dann sinken die Fallzahlen in der Modellrechnung bis Januar auf unter 50 pro 1.000.000 Einwohner. Werden sie nicht oder nur leicht verschärft, dann bleiben die Fallzahlen etwa konstant oder sinken leicht.“

Unter den Mitwirkenden dieser Stellungnahme, die harte Maßnahmen befürworteten, finden sich zwei Namen, die später Teil der Sachverständigenkommission sein werden: Virologe Christian Drosten und der Vorstandsvorsitzende der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Heyo K. Kroemer.

Drosten ging damals in seinem Podcast auf das Papier der Leopoldina ein. Er wolle die Weihnachtsfeiertage, den „Ferieneffekt (…) nutzen“. Diese Zeit „muss man umwandeln in einen Lockdown über die Feiertage. Und das wird durch die gemeinsame Stimme der Wissenschaft, durch die Nationale Akademie der Wissenschaften, der Leopoldina, auch empfohlen. Es wird eine Stellungnahme geben, das wie eine deutliche und letzte Warnung der Wissenschaft verstanden werden sollte. Der Stimmen in der Wissenschaft, die wirklich die Hauptmeinung bilden, die nicht das Störfeuer bilden und die im Hintergrund auch miteinander sprechen. Und die zum Teil sehr besorgt sind, die Dinge nicht nur emotional sehen, sondern die Phänomene auch quantitativ erfassen und berechnen und von allen Seiten beleuchten“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berief sich am 9. Dezember 2020 in ihrer Rede im Bundestag mehrmals auf diese Stellungnahme. Durch ihren Ehemann, Joachim Sauer, verbindet Frau Merkel eine gewisse Nähe zur Leopoldina, denn er ist seit 2007 Mitglied dieser Akademie.

Es ist zumindest auch auffällig, dass alle Sachverständigen, die auch Mitglied der Leopoldina sind, von der Union gewählt beziehungsweise ernannt wurden: Christian Drosten ging auf einen Vorschlag der CDU zurück, Jens Spahn, ebenfalls CDU, ernannte die anderen neun Sachverständigen und somit, wie erwähnt, auch weitere Leopoldina-Mitglieder.

Die Stellungnahme der Leopoldina wurde in der WELT stark kritisiert:

„Die sogenannte Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina ist aber alles andere als ein wissenschaftliches Dokument, sie ist auch keine wissenschaftliche Zusammenfassung eines Forschungsstandes. Sie ist ein Sammelsurium von sorgenvollen Aussagen über die aktuelle Situation, kombiniert mit einigen drastischen Vorschlägen, die ihre Autorität daraus ziehen sollen, dass die Autoren nun einmal in leitenden Funktionen im Forschungsbetrieb tätig sind“.

Weiter heißt es:

„Für keine der geforderten Maßnahmen nennt die Stellungnahme eine belastbare wissenschaftliche Quelle, nennt sie wissenschaftlich gesicherte kausale Zusammenhänge.“

Im Mai 2021 kam der Charité-Mediziner Ulrich Dirnagl im Deutschlandfunk zu Wort:

„Noch viel problematischer wird es, wenn mit Modellen versucht wird, die Wirksamkeit von Pandemiemaßnahmen zu ermitteln. Ein Beispiel hierfür ist die Vorhersage aus der Leopoldina-Stellungnahme vom 8. Dezember letzten Jahres. Das Modell der Leopoldina sollte die Wirksamkeit und damit die Notwendigkeit eines harten Lockdowns in Deutschland belegen. Wie wir alle wissen, ist dies trotz erfolgtem hartem Lockdown aber nicht eingetreten: Die Inzidenzraten verharrten auf hohem Niveau“.

Neues Jahr, neues Glück

Doch obwohl bereits diese Stellungnahme so vehement kritisiert wurde und die Leopoldina mit ihrem Modell krachend an der Realität gescheitert ist, ging sie ein knappes Jahr später wieder mit harten Forderungen in die Öffentlichkeit. Am 27. November 2021 erschien die zehnte Ad-hoc-Stellungnahme der Akademie. Sie trägt den Titel „Coronavirus-Pandemie: Klare und konsequente Maßnahmen – sofort!“ Hier ein paar Auszüge:

„Zu empfehlen sind: (…) die rasche Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und medizinische Fachberufe sowie weiterer Multiplikatorengruppen; die Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen.“

„(Es) sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: streng kontrollierte 2G-Regelung (…); generelle Maskenpflicht mit FFP2-Masken in für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen, auch unter 2G-Regeln; Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, auch im Privatbereich.“

„Zudem sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: eine ausnahmslose Maskenpflicht für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen während des gesamten Aufenthalts in den Schulgebäuden; regelmäßige Tests (mind. 3x wöchentlich) zur frühen Erkennung und Vermeidung von Übertragungen.“

„Offenkundig ist auch, dass der gesellschaftlich realisierte Grad des Impfschutzes ein Kollektivgut ist, von dem alle Individuen, auch die Impfverweigerer profitieren, das sich aber nur gemeinschaftlich verwirklichen lässt.“

Am Ende, im letzten Absatz, stellen die Autoren dieser Stellungnahme Folgendes mit deutlichen Worten fest:

„Wenn die Unterzeichner dieser Ad-hoc-Stellungnahme vor dem Hintergrund der skizzierten Wertfragen für Freiheitseinschränkungen in Form von Impfpflichten und drastischeren Kontaktbeschränkungen plädieren, dann geschieht dies in der Überzeugung, dass die hierzu führenden Abwägungen im Einklang mit Grundwerten und Prioritäten stehen, die von der Mehrheit der Bevölkerung mit guten Gründen geteilt werden.

Auch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist unter den aktuellen, vor einem Jahr so nicht vorhersehbaren Umständen ethisch und rechtlich gerechtfertigt: als letzte Maßnahme, um eine Impflücke zu schließen, die sich augenscheinlich anders nicht beheben lässt. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft vor weiteren desaströsen Folgen bewahrt werden.“

Auch an dieser Stellungnahme waren der Virologe Christian Drosten und der Vorstandsvorsitzende der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Heyo K. Kroemer, als Autoren beteiligt. Doch dieses Mal befindet sich unter den Autoren auch noch Stefan Huster. Alle drei waren zu dieser Zeit bereits Mitglied in der Sachverständigenkommission. Huster ist deren Vorsitzender.

Passend zu den Aussagen in der Stellungnahme hatte Stefan Huster bereits vor ihrer Veröffentlichung eine Debatte über eine Ausgangssperre für Ungeimpfte nach dem Vorbild Österreichs angestoßen:

„Wenn die Zahlen weiter so rapide steigen und die Intensivstationen überlaufen, wäre ein Lockdown für Ungeimpfte sinnvoll“.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) kritisierte den fehlenden Blick für Nebenwirkungen der COVID-Impfung:

„Andere Verfassungsrechtler, die eine allgemeine Impfpflicht für zulässig halten, thematisieren die Frage der unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung erst gar nicht (!), so Hinnerk Wißmann (…), Uwe Volkmann (…), Stefan Huster (…) oder Thorsten Kingreen“.

Es stellt sich auch die Frage nach einer möglichen Verbindung unter einigen Sachverständigen: Stefan Huster ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

Andrea Kießling war bis Ende April 2022 die Vertreterin dieses Lehrstuhls. Ab Mai 2022 übernimmt sie eine Professur für Öffentliches Recht an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Kießling und Huster hatten also bis Ende April auch außerhalb der Sachverständigenkommission beruflich miteinander zu tun. Sie habilitierte bei ihm, war über 10 Jahre an diesem Lehrstuhl tätig. Wie bereits erwähnt, ist Huster der Vorsitzende dieser Kommission, seine Kollegin Kießling ist die stellvertretende Vorsitzende.

Hier wurde also die Leitung-Stellvertreter-Konstellation, die es bereits auf universitärer Ebene gab, auf die „externe“ und „unabhängig“ arbeitende Kommission übertragen.

Ausblick

Bundeskanzler Olaf Scholz nahm am 2. Mai 2022 am Corona-Krisenstab teil. Laut dem Leiter des Krisenstabs, Generalmajor Carsten Breuer, „geht es um den Blick in den Herbst“. Außerdem gab Scholz dort „den Startschuss für Gespräche mit den Bundesländern“. Es „sollen Maßnahmen für den Herbst besprochen werden“. Der Corona-Krisenstab redet also über weitere Maßnahmen im Herbst, ohne die Evaluierung abzuwarten. Welchen Sinn hat die Kommission dann eigentlich noch?

Es bleiben Fragen offen, die nicht nur Christian Drosten betreffen: Wie wird wohl die juristische und medizinische Evaluation der Corona-Maßnahmen ausfallen, wenn dieselben Personen in den Stellungnahmen für 2G, Maskenpflicht bei Schülern und eine „berufsbezogene“ wie auch „allgemeine Impfpflicht“ mit voller „Überzeugung“ plädierten?

Wie lässt sich die starke Präsenz der Leopoldina-Akademie in der Kommission mit Wolfgang Kubickis Frage nach der Unabhängigkeit der Sachverständigen verbinden? Müsste das nicht für alle Personen in der Sachverständigenkommission und auch für den Corona-Expertenrat der Bundesregierung gelten?

Dieser Expertenrat erstellt „Empfehlungen für die Pandemiebewältigung“. Im Expertengremium sitzen zwei Personen, die bereits an zwei Stellungnahmen der Leopoldina beteiligt waren und auch dort Mitglieder sind: Der Virologe Christian Drosten (Charité Berlin) und der Vorstandsvorsitzende der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Heyo K. Kroemer. Letzterer ist im Gegensatz zu Drosten auch noch Teil der Sachverständigenkommission.

Die Leopoldina hat ca. 1.600 Mitglieder. Es lässt sich realistischerweise wohl kaum vermeiden, dass eines ihrer Mitglieder auch Teil einer Kommission oder eines Rates ist. Doch wenn eine einzige Akademie in einem Ausschuss eine so starke Präsenz hat, nachdem sich einige ihrer Mitglieder in einem regen Austausch mit der Regierung und einer bestimmten Partei befanden, und wenn selbst der Ehemann der ehemaligen Regierungschefin Teil dieser Akademie ist, dann muss die Frage nach der Unabhängigkeit der beteiligten Personen erlaubt sein. Nicht nur, aber vor allem, wenn dieser Ausschuss vorgibt, „extern“ zu sein und „unabhängige“ Sachverständige zu beschäftigen.

Bild: Unterstütze Big Pharma mit „unabhängigen Sachverständigen“
Autor: andres musta
Quelle: flickr.com
Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0
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